Bestehende Gesetze für die assistierte Reproduktion in der Tschechischen Republik

Alle Methoden der assistierten Reproduktion dürfen im Rahmen der liberalen Gesetzgebung der Tschechischen Republik durchgeführt werden.

Das Klonen der Embryonen und die Geschlechtsdiagnose beim Embryo aus den nichtmedizinischen Gründen sind verboten. Die Eizellspenderinnen sind in der Tschechischen Republik anonym.