MUDr. Sonja Lazarovska

Wir berücksichtigen Ihren Wunsch bei der Auswahl der Methoden der assistierten Reproduktion, z.B. die Befruchtung von max. 2–3 Eizellen und die Kryokonservierung von überzähligen Eizellen für den Fall, dass für Sie das Einfrieren und anschließende „nicht Verwenden überzähliger Embryonen“ nicht akzeptabel ist.

Ihre Entscheidung darf nicht Ihre Gesundheit gefährden, z.B. Embryotransfer von 3 bis 4 vitalen Embryonen, oder Embryotransfer bei Frauen mit Risiko eines Hyperstimulati­onssyndroms.

Ihre Anforderungen dürfen nicht im Widerspruch mit der Gesetzgebung der Tschechischen Republik sein z.B. die anonyme Eizellenspende, oder die Geschlechtsbes­timmung von Embryonen ist in Tschechien nur erlaubt, um an das Geschlecht gebundene Erbkrankheiten auszuschließen.